Förderung von alternativer Mobilität im Rahmen des Bgld. Ökoförderungsgesetzes Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-Scootern für Pensionisten und gehbehinderte Personen, die Neuanschaffung von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorräder, die Neuanschaffung oder der Umbau von PKW auf vollelektrischen Betrieb und die Neuanschaffung und der Umbau von PKW auf Erdgas- oder Biogas-Betrieb.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
02682 600 - 2800
post.a3-energie@bgld
https://www.burgenland.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Belegskontrolle

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Ökoförderungsgesetz - Bgld. ÖFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,15 Mio. Euro

Referenznummer

1031632