Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte
Österreich
Übernahme der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen für Nichtversicherte durch den Bund als Unterstützungleistung für diese Zielgruppe. Gemäß § 132b Abs. 6 ASVG haben die Träger der Krankenversicherung auch für Personen, für die nicht bereits auf Grund einer Pflichtversicherung ein Anspruch auf diese Leistung besteht, Vorsorgeuntersuchungen vorzunehmen. Der Bund hat den tatsächlich entstandenen nachgewiesenen Aufwand der Träger der Krankenversicherung an derartigen Untersuchungskosten zu ersetzen und dem Hauptverband zu überweisen. Für die Durchführung der Untersuchungen kommen insbesondere Vertragsärzte, Einrichtungen der Vertragsärzte und sonstiger Vertragspartner, Vertrags-Gruppenpraxen sowie eigene Einrichtungen in Betracht.