Verdienstentgangsentschädigung nach dem Epidemiegesetz Link zur Förderung kopieren

Nach den Bestimmungen des § 32 des Epidemiegesetzes besteht für Privatpersonen und Unter-nehmen Anspruch auf Verdienstentgangsentschädigung wenn und soweit

  • sie abgesondert worden sind, oder
  • ihnen die Abgabe von Lebensmitteln untersagt worden ist, oder
  • ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit untersagt worden ist, oder
  • sie in einem in seinem Betrieb beschränkten oder geschlossenen Unternehmen beschäftigt sind, oder
  • sie ein Unternehmen betreiben, das in seinem Betrieb beschränkt oder gesperrt worden ist, oder
  • sie in Wohnungen oder Gebäuden wohnen, deren Räumung angeordnet worden ist, oder
  • sie in einer Ortschaft wohnen oder berufstätig sind, über welche Verkehrsbeschränkungen verhängt worden sind,
    und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

BMSGPK - Abt. IX/A/4
1030 Wien, Radetzkystraße 2
01/71100-
sylvia.fueszl@gesundheitsministerium.gv.at
https://www.sozialministerium.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 32 Epidemiegesetz 1950 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Entschädigungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (z.B. Kinder).

Referenznummer

1031582