Instandhaltung von kleinen Gewässern im Land Salzburg Link zur Förderung kopieren

Mit der gegenständlichen Förderung werden verschiedene wasserwirtschaftliche und ökologische Ziele verfolgt:

  • Erhalt der bestehenden Entwässerungssysteme (Drainagen, Kanäle, Gräben, Bäche) zur Sicherstellung von geordneten Abflussverhältnissen
  • Erhaltung und Schutz der kleinen Gewässer und ihres unmittelbaren Umfelds als landschaftsgestaltendes Element und als natürlicher Lebensraum
  • Erhalt und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer
  • Umsetzung von möglichst nachhaltig wirksamen Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 7: Wasser, Referat 7/02: Schutzwasserwirtschaft
wasser@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Antragstellung ist gebührenfrei.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung und Prüfung der Unterlagen. Für die Abrechnung der durchgeführten Maßnahmen ist eine genaue Dokumentation mit entsprechenden Ausführungsberichten, detailliertem Nachweis des Aufwandes und Angabe der Gewässerabschnitte unerlässlich, um eine wirtschaftliche Wahrnehmung der Instandhaltungspflicht sicherstellen zu können.
  • Fachliche und rechnerische Kontrolle der Rechnungsbelege - Originalrechnungen, Zahlungsbelege und dazugehörige Bankkontoauszüge
  • Leistungskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Richtlinie Instandhaltungen an kleinen Gewässern im Land Salzburg; subsidiär Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031574