Beiträge für die Sanierung von Hangrutschungen Link zur Förderung kopieren

Förderung von Hangrutschungentwässerungen bei Gefährdung von Objekten und Personen, zur Erhaltung der Bewirtschaftbarkeit oder zur Erhaltung von landschaftsprägenden Kulturflächen.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Antragstellung ist gebührenfrei.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Erbringung der Leistung, die Vorfinanzierung übernimmt der Antragsteller.
  • Fachliche und rechnerische Kontrolle der Rechnungsbelege - Originalrechnungen, Zahlungsbelege und dazugehörige Bankkontoauszüge
  • Leistungskontrolle
  • Vor-Ort-Kontrolle

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg; Gesetz vom 4. Juli 2001 zum Schutz der Böden vor schädlichen Einflüssen (Bodenschutzgesetz), LGBl Nr 80/2001 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031566