Gefördert werden unterschiedliche Rechtsträger zur Umsetzung von Initiativen im Bereich Jugendschutz (Verwendung der Gelder gemäß StJG 2013).
Information, Beratung und (finanzielle) Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen, die Bewusstseinsbildung und Prävention im Bereich Jugendschutz sicherstellen.
Zielsetzung des Jugendschutzes ist es, die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Einflüssen zu schützen; die Bewusstseinsbildung der Gesellschaft für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und die Verantwortung der Erwachsenen zu regeln sowie Eltern und Erziehungsberechtigte in der Erziehung zu unterstützen.