Förderung für Maßnahmen des Jugendschutzes Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden unterschiedliche Rechtsträger zur Umsetzung von Initiativen im Bereich Jugendschutz (Verwendung der Gelder gemäß StJG 2013).

Information, Beratung und (finanzielle) Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen, die Bewusstseinsbildung und Prävention im Bereich Jugendschutz sicherstellen.

Zielsetzung des Jugendschutzes ist es, die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren und Einflüssen zu schützen; die Bewusstseinsbildung der Gesellschaft für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und die Verantwortung der Erwachsenen zu regeln sowie Eltern und Erziehungsberechtigte in der Erziehung zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagment
abt06gd-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden.

Verwendungsnachweisprüfung mittels Abrechnung und Tätigkeitsbericht gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 14. Mai 2013 über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031541