Förderung jugendrelevanter Projekte Link zur Förderung kopieren

Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen.

Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.

Ziel der Jugendförderung ist es, dass alle Jugendlichen in der Steiermark Lebensbedingungen vorfinden, in denen sie sich wohlfühlen und die sie aktiv mitgestalten können. Sie bekommen Räume, Plätze und Möglichkeiten, um zu selbstständigen und selbstbewussten jungen Menschen heranzuwachsen. Sie können in einer offenen Gesellschaft ihre Persönlichkeit entsprechend ihren Interessen und Neigungen entfalten und werden als eigenständige Individuen in ihrer Vielfalt wahrgenommen. In ihrer Entwicklung werden sie gestärkt und entlang erkannter Bedarfe und Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen Angeboten auf individueller und struktureller Ebene gefördert.

Förderungen sollen dazu beitragen, dass ein kinder- und jugendfreundliches Umfeld besteht, das Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung und Partizipation bietet und Jugendliche entlang ihrer Bedürfnisse flächendeckend mit qualitätsvollen außerschulischen Angeboten fördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Bildung und Gesellschaft, Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
abt06-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden

Verwendungsnachweisprüfung gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 14. Mai 2013 i.d.g.F. über den Schutz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013); Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031517

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