Förderung jugendrelevanter Projekte Link zur Förderung

Alle Förderungen, die gewährt werden, um die Realisierung von jugendrelevanten Projekten gemäß der Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung gemäß der § 1 und §§ 3 bis 11 des Gesetzes über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013) zu unterstützen.

Gefördert werden Rechtsträger (Vereine, Institutionen, gemeinnützige GmbH´s etc.) und Einzelpersonen. Neben der finanziellen Unterstützung zählen dazu auch die Information, Betreuung und Beratung bei Maßnahmen der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit.

Ziel der Jugendförderung ist es, junge Menschen als eigenständige Persönlichkeiten in ihrer geistigen, seelischen, ethischen, körperlichen, sozialen, politischen und kulturellen Entwicklung zu fördern, jegliche Diskriminierung zu vermeiden und in einer kinder- und jugendgerechten Gesellschaft positive Lebensbedingungen und Chancengleichheit sicherzustellen.

Förderungen sollen dazu beitragen, dass junge Menschen barrierefreien Zugang zu qualitätsvollen Informationen haben, Kompetenzen im Umgang mit Risiken erwerben können, Möglichkeiten haben, ihre Kreativität zu fördern und gesellschaftliche Prozesse reflektieren können.

Jungen Menschen sollen in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen BürgerInnen unterstützt werden; das Zugänglichmachen von qualitätsvollen Angeboten im Bereich der außerschulischen und außerberuflichen Kinder- und Jugendarbeit sowie die zielgerichtete finanzielle Unterstützung von MultiplikatorInnen im Zuständigkeitsbereich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, A6 Fachabteilung Gesellschaft, Förderungsmanagement
abt06gd-foem@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden

Verwendungsnachweisprüfung mittels Abrechnung und Tätigkeitsbericht gemäß Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 14. Mai 2013 i.d.g.F. über den Schutz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013); Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über die Jugendförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031517