Förderung von bildungspolitischen Maßnahmen
Tirol
Das Land Tirol fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie und im Rahmen des Budgets „Zuwendungen Bildungsmaßnahmen“ Projekte, die sich positiv auf die Bildungslandschaft Tirols auswirken. Förderung können erhalten: 1. Einrichtungen im Bildungsbereich. Dazu gehören vor allem: Schulen Kinderbetreuungseinrichtungen Gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des privaten Rechts, soweit das Vorhaben nicht der privaten Gewinnerzielung dient. 2. Gebietskörperschaften (insbesondere Gemeinden Tirols). Vorrangig gefördert werden vor allem Projekte von Pflichtschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.