Ruhegeld des Landes Kärnten für Pflegepersonen von Pflegekindern Link zur Förderung kopieren

In Anerkennung der Verdienste der Pflegepersonen, die im Rahmen einer Maßnahme der Jugendwohlfahrt langjährig mit der Förderung verhaltensauffälliger Minderjähriger befasst waren bzw. diese aus insuffizienten Elternhäusern stammenden Minderjährigen in ihre Familie aufgenommen haben, wird diesem Personenkreis aufgrund der geltenden Richtlinien ein monatliches Ruhegeld gewährt.

Ab 01.01.2009 beträgt das Ruhegeld des Landes Kärnten € 205,-- monatlich.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes für das Ruhegeld an Pflegepersonen von Pflegekindern
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1031509