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Förderungen zur Deckung der Kosten von Pflanzengesundheitsmaßnahmen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Agrarrecht
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-12881
post.lf1@noel.gv.at

Die Antragstellung ist nicht kostenpflichtig

Bei Bedarf führt die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer im Rahmen der Begutachtung des Förderungsansuchens eine Vor-Ort-Kontrolle durch und hält bei Unklarheiten allenfalls Rücksprache mit dem Antragsteller.

Rechtsgrundlage

§ 6 NÖ Pflanzengesundheitsgesetz (NÖ PGHG), LGBl. Nr. 100/2019
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1031475