Förderungen bestimmter zweckgebundener Forschungsprojekte bei Feder- und Haarwild Link zur Förderung kopieren

Es werden Projekte, die der Forschung zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände des Federwildes, sowie zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Haarwildes, dienen, gefördert.

Förderungswerber können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein, die oben angeführte Projekte zur Förderung einreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Agrarrecht
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
02742/9005-12881
post.lf1@noel.gv.at

Die Antragstellung ist nicht kostenpflichtig.

Der Leistungswerber hat die widmungsgemäße Verwendung der gewährten Förderung nachzuweisen und gegebenenfalls zur Überprüfung die Möglichkeit einer zielführenden Einschau zu gewähren. Bis 31. März des Folgejahres ist eine Dokumentation der durchgeführten wissenschaftlichen Projekte samt deren Ergebnissen, eine Kostendarstellung samt Nachweisen sowie eine Beschreibung der sonstigen Tätigkeiten, für die die Förderung verwendet wurde, der leistenden Stelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage

§ 63 Abs. 4 NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1031467

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