Es werden Projekte, die der Forschung zum Schutz, zur Regulierung und zur Nutzung der Bestände des Federwildes, sowie zur Sicherung der Artenvielfalt, zur Überwachung des Erhaltungszustandes und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume des Haarwildes, dienen, gefördert.
Förderungswerber können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sein, die oben angeführte Projekte zur Förderung einreichen.