Preise gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes
Kärnten
Gemäß § 11 Abs. 1-3 des Kärntner Kulturförderungsgesetzes (K-KFördG 2001, LGBl. 45/2001 idgF) vergibt die Kärntner Landesregierung alljährlich an KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen einen Kulturpreis, zwei Würdigungspreise und acht Förderungspreise. Diese Preise können laut Turnus in den Sparten "Bildende Kunst", "Darstellende Kunst", "Elektronische Medien, Fotografie und Film", "Literatur", "Musik", "Volkskultur", "Geistes- und Sozialwissenschaften" sowie "Naturwissenschaften/Technische Wissenschaften" zuerkannt werden. Weiters wird jährlich ein Würdigungspreis für "Architektur und besondere Verdienste um die Baukultur" vergeben. Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.