Zuschuss zum laufenden Betrieb eines Kinderschutzzentrums Link zur Förderung

Das Land Oö. (teil)finanziert bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen den laufenden Betrieb eines Kinderschutzzentrums mit Sitz in Oö.

Das Kinderschutzzentrum muss Minderjährigen, die von körperlicher oder psychischer Gewalt bzw. sexuellem Missbrauch betroffen sind, durch spezialisierte Psychologen, Psychotherapeuten und Sozialarbeiter Hilfestellung in Form von Beratung, Therapie und Prozessbegleitung leisten. Weiters hat das Kinderschutzzentrum die Helfersysteme zu unterstützen. Die Leistungen für die Minderjährigen bzw. deren Familien sind unentgeltlich abzugeben.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
(+43) 0732 7720 - 0
kjh.post@ooe.gv.at
http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.10.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der Antrag ist kostenfrei.

Laufende / Begleitende Kontrolle: Im Förderungszeitraum sind vom Förderungsnehmer die erbrachten Kinderschutzleistungen mittels des Programms PSYBE zu dokumentieren. Das Land Oberösterreich nimmt zudem laufende Kontrollen durch Fachaufsichts- und Qualitätssicherungsbesuche vor.

Abschliessende Kontrolle: Nach Abschluss des Förderungszeitraums hat der Förderungsnehmer den satzungsgemäß unterfertigten Jahresabschluss für den Förderungszeitraum vorzulegen. Weiters ist ein entsprechender Jahresbericht vorzulegen. 

Rechtsgrundlage

§14 Oö Kinder- und Jugendhilfegesetz idjgF iVm den Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idjgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

1,9 Mio. Euro

Wirkungsziele

Hilfen für Kinder bei Gewaltsgefährdung (Kinderschutz)

Referenznummer

1030998