Krisendienst für Familien Link zur Förderung kopieren

Der Krisendienst für Familien ist ein ganzheitlicher, ressourcenorientierter, lebenspraktischer Hilfeansatz für Familien in akuten Krisensituationen, in denen ohne Hilfe von außen das Wohl und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen nicht mehr gewährleistet sind. Die Begleitung und Betreuung wird im eigenen familiären Umfeld bis maximal 12 Wochen Betreuungsdauer durchgeführt.

Ziel:

Primärziel: Verhaltensänderungen und Kompetenzerweiterungen der Familienmitglieder initiieren, durch die ein Verbleiben des Kindes/der/des Jugendlichen im Familienverband ermöglicht bzw. wieder ermöglicht wird.

Sekundärziel: Erreichung einer möglichst hohen Akzeptanz aller Beteiligten, wenn die Fremdunterbringung eines Kindes/Jugendlichen unvermeidlich ist.

Weitere Ziele: Erweiterung des persönlichen Handlungsspielraumes, Einsatz von persönlichen Ressourcen, lernen eines wertschätzenden Umganges unter den Familienmitgliedern.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030915