Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, welche einen aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung haben, werden zur Erbringung der Leistung beauftragt.
Unter folgenden Voraussetzungen können Kinder und Jugendliche mit einer gültigen Betreuungsvereinbarung die Leistung in Anspruch nehmen:
Gefährdete Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund mit Kinder- und Jugendhilfeindikationen im Alter von 6-18 Jahren, die
- bereits straffällig geworden sind
- verhaltensauffällig sind und die vor dem Abgleiten in kriminelle Kreise geschützt werden sollen
Männliche und weibliche Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund,
- die bereits straffällig wurden
- die psychische Beeinträchtigung/en (posttraumatische Belastungsreaktionen, Anpassungsstörungen, akute Belastungsreaktionen, und dergleichen) aufweisen und akut gefährdet sind durch problematisches Verhalten ihre soziale Integration zu gefährden
- bei denen ein Verdacht auf eine Gefährdung durch Freunde/Bekannte besteht, die im Milieu bekannt sind (peer group)
- bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls bzw. Gefährdung des Wohls des Kindes/der/des Jugendlichen besteht
- die Gewalt in der Familie ausgesetzt sind