Sozialpädagogische Familienbetreuung Link zur Förderung

Die Sozialpädagogische Familienbetreuung ist eine längerfristige Betreuung der gesamten Familie zur Lösung von erzieherischen, psychischen, materiellen und sozialen Problemen. Das Betreuungskonzept für die jeweilige Familie wird in enger Zusammenarbeit mit der Bezirksverwaltungsbehörde erstellt. Die Beratung und Betreuung wird im familiären Umfeld der zu betreuenden Familie durchgeführt.

Ziel:

Förderung der Eigenverantwortlichkeit, der Ressourcen und der Problemlösungskompetenz der Familie, Stärken der elterlichen Erziehungskompetenz, um die Kinder und Jugendlichen wieder dem Wohl des Kindes/der/des Jugendlichen gemäß zu fördern und zu erziehen. Die Eltern sollen befähigt werden, ihre Aufgaben (wieder) eigenständig und selbstverantwortlich wahrzunehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
http://www.soziales.steiermark.at

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030881