Sozialpädagogische Kinder- und Jugendbetreuung Link zur Förderung

Die Sozialpädagogische Kinder- und Jugendbetreuung stellt eine Intensivbetreuung für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Problemsituationen oder nach einer stationären Unterbringung dar, um den Erziehungserfolg zu stabilisieren. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich als Einzelbetreuung. Die Betreuungsarbeit bezieht das soziale Lebensumfeld – soweit es von Bedeutung ist – mit ein, jedoch steht im Fokus des sozialpädagogischen Handelns das Kind/die/der Jugendliche selbst.

Ziel:

Besserung von psychischen und sozialen Entwicklungsstörungen durch eine individuelle Intensivbetreuung in verschiedensten Problemsituationen. Erreichung altersentsprechender und -üblicher Entwicklungsetappen. Stabilisierung des Erziehungserfolges nach einer stationären Unterbringung oder erlebnispädagogischen Projekten. Erweiterung der individuellen sozialen Handlungsfähigkeit, Selbstständigkeit sowie die Befähigung, die Freizeit selbst sinnvoll zu gestalten. Erweiterung der Kompetenzen zur Alltags- und Lebensbewältigung (als wesentliches Ziel einer lebensweltorientierten Sozialpädagogische Kinder- und Jugendbetreuung). Das Ziel der pädagogischen Arbeit ist die Herstellung bzw. Wiederherstellung möglichst optimaler Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche auf psychischer, sozialer und somatischer Ebene.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030873