Familienbegleitende Pflegeplatzunterbringung Link zur Förderung

Für Kinder und Jugendliche, die zurzeit in ihrer Herkunftsfamilie nicht adäquat betreut werden können, soll ein vorübergehendes familiäres Unterbringungsangebot mit einem die Herkunftsfamilie ergänzenden Charakter geschaffen werden. Zur Entlastung der Pflegepersonen und zur Sicherung der Fördermaßnahme/n wird eine FamilienbetreuerIn der Pflegefamilie beigestellt.

Ziele:

Ziel ist die Beruhigung und Stabilisierung des Kindes/der/des Jugendlichen und Förderung der Herkunftsfamilie, um eine Rückführung des Kindes/der/des Jugendlichen in die Herkunftsfamilie in einem Zeitraum von maximal 12 Monaten zu ermöglichen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
http://www.soziales.steiermark.at

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030840