Schulung von oö. Gemeindefunktionären; Beiträge für Bildungs-, Service- und Informationsarbeit Link zur Förderung

Gefördert wird die Bildungs-, Service- und Informationsarbeit für die Mitglieder von Gemeinderäten. Das erfolgt durch Beiträge zu den Schulungs-, Personal- und Infrastrukturkosten der Bildungseinrichtungen der Parteien bzw., sofern eine solche Bildungseinrichtung nicht existiert, der örtlichen Wählergruppen (Fraktionen) vertreten durch die Fraktionsobfrau bzw. den Fraktionsobmann. Mandatare ohne Fraktionszugehörigkeit erhalten den Schulungsbeitrag persönlich.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Präsidium, Abteilung Präsidium
4021 Linz, Landhausplatz 1
0732 77 20-111 61
praes.post@ooe.gv.at

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Präsidium, Abteilung Präsidium
4021 Linz, Landhausplatz 1
0732 77 20-111 61
praes.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

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Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oö. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

2,227 Mio. Euro

Referenznummer

1030832