Betreutes Wohnen von jugendlichen Familien Link zur Förderung

Die mobile Wohnbetreuung durch professionelles pädagogisches Personal beinhaltet die Begleitung des minderjährigen Paares, der minderjährigen Familie, in allen Lebenslagen. Es geht dabei um Haushaltsführung, Strukturierung des Tages, berufliche Orientierung und Integration, Schaffung von Zukunftsperspektiven, Wahrnehmen der Verantwortung für sich und ihre/seine Familie, Erlernen und Stärken von gegenseitigem Wissen und Verständnis über individuelle und geschlechtsspezifische Bewältigungsstrategien. Auffangen von biografischem Scheitern und Unterstützung als Elternteil „Tritt zu fassen“. Beratung und Unterstützung in Fragen der Kindererziehung.

Ziel:

Minderjährige Paare/Familien (Eltern mit Kind/ern, Mutter mit Kind/ern, Vater mit Kind/ern)

  • erwerben soziale Kompetenz, werden in ihrer Konflikt- und Beziehungsfähigkeit gefördert,
  • können den unübersichtlichen und multioptionalen Alltag strukturieren,
  • werden durch sozialpädagogische Betreuung und Begleitung selbstständig und entwickeln ihre Persönlichkeit,
  • erlangen berufliche Orientierung und Integration in die Wohnumgebung,
  • bilden individuelle Freizeit- und Konsumkompetenz heraus,
  • entwickeln kleinkindgemäße Pflege- und Erziehungsvorstellungen und -praktiken.

 

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030824