Betreutes Wohnen in Krisensituationen Link zur Förderung

Der Krisenplatz sichert für die Dauer der Unterbringung die Wohnversorgung in Verbindung mit einer stundenweisen mobilen Betreuung durch eine ausgebildete Fachkraft. Dies ermöglicht eine erste Beruhigung der psychosozialen Situation der/des Jugendlichen und hilft akute Symptome der Stressbelastung zu reduzieren.

Ziel:

Ziel des Krisenplatzes ist die kurzfristige Unterbringung von Jugendlichen in Krisensituationen deren Wohl im bisherigen Betreuungssystem nicht mehr gewährleistet ist bzw. die in diesem aus verschiedensten Gründen nicht verbleiben können und die zur Abklärung kurzfristig untergebracht werden müssen. Die Selbstversorgungsfähigkeit (Einkaufen, Kochen, Waschen und dergleichen) muss gegeben sein.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030618