Betreutes Wohnen Link zur Förderung kopieren

Die mobile Wohnbetreuung durch professionelles pädagogisches Personal beinhaltet die Begleitung der/des Jugendlichen in allen Lebenslagen. Es geht dabei um Haushaltsführung, Strukturierung des Tages, berufliche Orientierung und Integration, Schaffung von Zukunftsperspektiven, Wahrnehmen der Verantwortung für sich, Erlernen und Stärken von individuellen Bewältigungsstrategien.

Ziele:

  • erwerben soziale Kompetenz, werden in ihrer Konflikt- und Beziehungsfähigkeit gefördert
  • können den unübersichtlichen und multioptionalen Alltag strukturieren
  • werden durch sozialpädagogische Betreuung und Begleitung selbstständig und entwickeln ihre Persönlichkeit
  • erlangen berufliche Orientierung und Integration in die Wohnumgebung
  • bilden individuelle Freizeit- und Konsumkompetenz

 

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030543