Wohn-, Lebens- und Arbeitstraining Link zur Förderung

Förderung der Jugendlichen im Hinblick auf eine dauerhafte soziale und berufliche Integration. Im Vordergrund steht die Vermittlung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die den Abschluss einer Ausbildung oder die Aufnahme und kontinuierliche Weiterführung einer Erwerbstätigkeit ermöglichen. Die Hilfen orientieren sich an der Person der/des Jugendlichen und versuchen an den Stärken der/des Jugendlichen anzusetzen, die Arbeitsfähigkeit und -haltung bzw. die Arbeitsqualifikation Jugendlichen herzustellen bzw. zu erhalten.

Ziel:

Ziel ist die Vorbereitung der Jugendlichen auf eine dauerhafte berufliche und soziale Integration.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
http://www.soziales.steiermark.at

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030535