Familienähnliche Wohngemeinschaft Link zur Förderung kopieren

Die Familienwohngruppe bietet für Kinder und Jugendliche in institutioneller Form familiennahe Erziehung an. Die Betreuung erfolgt in einem tragfähigen familienähnlichen Milieu, in dem entwicklungsfördernde Beziehungen und Strukturen bestehen, die zur Identitätsfindung und zum Erreichen von Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein beitragen. Dauerhaftigkeit und Verlässlichkeit bilden sich in Alltagsorientierung und Beziehungsregeln ab. Geschwistergruppen finden bei der Aufnahme Berücksichtigung.

Ziel:

Ziel der pädagogischen Betreuungsbemühungen ist, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen Entwicklung zu einer selbstständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, ihre Fähigkeiten zu einer selbstbewussten und verantwortlichen Lebensführung zu stärken sowie die Reintegration in die Herkunftsfamilie.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030519