Förderung von Entwicklungszusammenarbeitsprojekten
Steiermark
Die Abwicklung der Förderung von Entwicklungszusammenarbeitsprojekten besteht in der Bearbeitung und fachlichen Prüfung von EZA-Projektanträgen, Einholung der Stellungnahmen des Beirates, Erstellung von Regierungssitzungsanträgen, Förderverträgen, Auszahlungsanweisungen sowie in der fristgerechten Einforderung von Berichten und Abrechnungen und deren Prüfung. Damit werden steirische Gruppen und Initiativen bei Projekten der Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Südens sowie bei Bildungsprojekten im Inland unterstützt.