Kriseninterventionsstelle/Krisenunterbringung Link zur Förderung kopieren

Beratungs- und Zufluchtsstelle mit angeschlossenem stationärem Bereich für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen. Den Kindern und Jugendlichen soll beraterisch und durch eine Unterbringung Halt gegeben werden; eine Verschlimmerung der Lage soll abgewendet werden. Basierend auf einer Abklärung der Situation wird die Krise genützt, um gemeinsam mit dem Kind/der/dem Jugendlichen (Eltern/Familie/n) tragfähige Perspektiven für die zukünftige Betreuungs- bzw. Versorgungsetappe zu entwickeln. Bei stationärer Betreuung hat die weitere Planung unter Einbeziehung der/des fallführenden (Dipl.-)SozialarbeiterIn der Bezirksverwaltungsbehörde sowie einem etwaigen, bereits tätigen HelferInnensystem, zu erfolgen. Die Einrichtung stellt ein niederschwelliges Angebot zur Verfügung: Telefonische Beratung als Anlaufstelle in Krisen, ambulanter Beratungs- und Aufenthaltsbereich, stationäre Abteilung (Aufenthalt bis zu maximal zwölf Wochen) mit ambulanter Nachbetreuung.

Ziel:

Ziel ist die Bereitstellung einer Zufluchtsmöglichkeit in Krisensituationen, welche rund um die Uhr erreichbar ist und Soforthilfe, eine unbürokratische Aufnahme, einen täterfreien Raum der Schutz bietet, die Erfüllung von Grundbedürfnissen (essen, schlafen, waschen) gewährleistet sowie bei der Planung und/oder Bereitstellung von kurz- bis mittelfristigen Hilfsmaßnahmen, Unterstützung anbietet. Ziel ist es auch, die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung ihrer akuten Krisensituation zu unterstützen und die Entwicklung ihrer psychischen Stabilität zu fördern. Der Aufenthalt soll die Kinder und Jugendlichen dabei unterstützen Perspektiven zu entwickeln sowie Ressourcen zu stärken.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 11 Soziales
http://www.soziales.steiermark.at

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030451