Sozialpädagogische Wohngemeinschaft für Kinder und Jugendliche Link zur Förderung

Die Sozialpädagogische Wohngemeinschaft ist eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche, die einer Fremdunterbringung bedürfen. Das Erlernen von Selbstbestimmung und Alltagskompetenz wird durch Übereinkünfte und Routinen ermöglicht und eine individuelle Ortseinbindung der biografischen Entwicklung geboten. Das Leben in der Wohngemeinschaft ist möglichst an familiennahen bzw. -ähnlichen Beziehungsregeln auszurichten. Nach Möglichkeit ist an einer Rückführung in die (Herkunfts-)Familie zu arbeiten.

Ziel:

Ziel sind die Emanzipation des Kindes/der/des Jugendlichen und der Erwerb von Ressourcen, die eine Lebensform in Selbstorganisation und Selbstständigkeit ermöglichen. Entscheidungsfähigkeit, Handlungskompetenz und Mitwirkungsmöglichkeiten werden erweitert und Benachteiligung/Defizite reduziert.

Rechtsgrundlage

Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013 Steiermärkisches Kinder- und Jugendhilfegesetz – StKJHG Stmk. Kinder- und Jugendhilfegesetz-Durchführungsverordnung –StKJHG-DVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030436