Beiträge zur wirtschaftlichen Optimierung der Altenbetreuung Link zur Förderung kopieren

Es werden finanzielle Beiträge an Sozialhilfeverbände und Gemeinden geleistet,  welche selbst Pflegeheime betreiben sowie an private Pflegeheimbetreiber, die beabsichtigen, durch beispielsweise Bettenverlegungen die Kapazitäten an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 8
8010 Graz

Die Förderwerber haben mindestens 2 Anbote einzuholen. Auszahlung erfolgt, sobald die bezahlte Rechnung im Original einlangt.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Sozialhilfegesetz, Steirisches Pflegeheimgesetz

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030303