Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Unter Assanierung versteht man das zumindest weitgehende Ersetzen eines bestehenden Gebäudes am selben Standort. Eine Assanierung liegt dann vor, wenn ein Gebäude nicht als Ganzes erhaltenswert ist und durch einen kompletten Neubau ersetzt wird oder ein Neubauanteil von mehr als 50 % Prozent – bezogen auf die bisherige Nutzfläche erfolgt.
Art der Förderung: nicht rückzahlbarer Annuitätenzuschuss zu Darlehen in der Höhe von maximal € 50.000,- im Ausmaß von 15 % auf die Dauer von zehn Jahren. Die Berechnung erfolgt auf einer Verzinsung von 5 %.