Eigenheimförderung Link zur Förderung

Folgende Maßnahme kann gefördert werden:

  • Die Errichtung von Eigenheimen
  • Einbau einer abgeschlossenen Wohnung in ein bestehendes Gebäude

Art der Förderung: Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Jährliche Verzinsung 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung nachfolgt.

Halbjährliche Annuitäten:

  •   1. bis   5. Jahr          2,0%
  •   6. bis 10. Jahr        2,5%
  • 11. bis 15. Jahr      3,0%
  • 16. bis 20. Jahr      3,5%
  • 21. Jahr Restrate    2,03% des Darlehensbetrages

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
8010 Graz

Wohnbauserver des Landes Steiermark, siehe Link

  • Einpersonenhaushalt: € 30.000,--
  • Zweipersonenhaushalt (Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft: € 35.000,--
  • für jede weitere nahestehende Person € 5.000,--
  • bei Errichtung eines Eigenheims in einem Siedlungsschwerpunkt (gem. § 2 Abs. 1 Z.31 StROG 2010) oder bei Errichtung von Eigenheimen in Gruppe  € 10.000,--
  • bei Umsetzung besonderer ökologischer und nachhaltiger Maßnahmen max. € 8.000,--
  • Die Fertigstellungsmeldung ist dem Förderungsgeber innerhalb von drei Jahren ab Antragstellung vorzulegen.
  • Bedienstete des Landes Steiermark können das geförderte Objekt zwecks Prüfung betreten und Einsicht in erforderliche Unterlagen nehmen.
  • Der Förderungswerber/die Förderungswerberin muss die vorgelegten Rechnungsnachweise für die Dauer von sieben Jahren ab dem Zeitpunkt der Durchführung der geförderten Maßnahme gesichert aufbewahren.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowie Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

25 Mio. Euro

Referenznummer

1030196