Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Folgende Maßnahme kann gefördert werden:
- Die Errichtung von Eigenheimen
- Einbau einer abgeschlossenen Wohnung in ein bestehendes Gebäude
Art der Förderung: Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Jährliche Verzinsung 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung nachfolgt.
Halbjährliche Annuitäten:
- 1. bis 5. Jahr 2,0%
- 6. bis 10. Jahr 2,5%
- 11. bis 15. Jahr 3,0%
- 16. bis 20. Jahr 3,5%
- 21. Jahr Restrate 2,03% des Darlehensbetrages