Innovationsprogramm des Landes Steiermark
Steiermark
Gewährung von Zuschüssen an gewerbliche Tourismusbetriebe für Fremdkapitalien sowie Eigenmittel bei Beherbergung: Neu-, Aus- oder Umbauten, Betriebsgrößenoptimierung sowie Innovation in Hotel- und Beherbergungsbetrieben: Neu-, Aus- oder Umbau mit Kapazitätserweiterung von Hotel- und Beherbergungsbetrieben, wenn zumindest die 3*-Kategorie erreicht wird, wobei bei Schutzhütten, Jugendgästehäusern sowie historisch bzw. künstlerisch wertvoller Bausubstanz Ausnahmen möglich sind, oder Qualitätsverbesserung, Modernisierung oder Angebotsverbesserung von Beherbergungsbetrieben, oder Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte (für eigene Mitarbeiter) und sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter. Gastronomie: Qualitätsverbesserung, Angebotsverbesserung oder Innovation in Gastronomie- und Verpflegungsbetrieben touristischer Art Neu-, Aus- oder Umbau von Verpflegungsbetrieben zur Schaffung eines qualitativen Gastronomieangebotes oder wesentliche Standardhebung oder Neuausrichtung in bestehenden Gastronomiebetrieben oder Schaffung von spezialisierten und neigungsorientierten Gastronomiebetrieben. Freizeiteinrichtungen: Neu-, Aus- oder Umbau von touristischen Freizeiteinrichtungen, die eine wesentliche Verbesserung der touristischen Infrastruktur einer Region darstellen Neu-, Aus- oder Umbau von Betrieben und Anlagen touristischer Art zur Forcierung des Aktiv- oder Erlebnisurlaubes oder Schaffung, Aus- oder Umbau von Einrichtungen, die zur Saisonverlängerung beitragen Umwelt, Sicherheit, Barrierefreiheit: Investitionen in umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit sowie Energiesparmaßnahmen in Tourismusbetrieben: Schaffung umwelt- und sicherheitsbezogener Einrichtungen Investitionen zur Einsparung von Energie und Trinkwasser Investitionen, die den barrierefreien Zugang zur touristischen Dienstleistung ermöglichen. Beteiligung an Bundesförderungsaktionen (z.B. bei Naturkatastrophen) Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen