Mobile sozialpsychiatrische Betreuung Link zur Förderung

Dienstleistungen der mobilen Betreuung als mobile Therapieform werden vorwiegend vor Ort, im sozialen Umfeld der zu betreuenden Personen erbracht. Dabei ist der Besuch der zu betreuenden Person in seiner/ihrer Wohnung (Hausbesuch) zentrales Element dieser Betreuungsform. Die Inhalte der mobilen Therapie, Intensität und Dauer der Betreuung werden mit den zu betreuenden Personen gesondert vereinbart (Bedarfsorientierung) und in einer Betreuungsvereinbarung festgehalten. Diese wird in regelmäßigen Abständen mit den zu betreuenden Personen reflektiert, überprüft und bei Bedarf verlängert. So wird eine Form der Unterstützung ermöglicht, die sich in Inhalt, Intensität und Dauer immer wieder dynamisch den jeweiligen Umständen und dem persönlichen Bedarf der zu betreuenden Menschen anpasst.

Ziel:

Psychisch erkrankten Menschen soll durch sozialpsychiatrische Betreuung in Form von mobiler sozialpsychiatrischer therapeutischer Hilfe und Begleitung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben in einer selbst gewählten und vertrauten Umgebung ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich soll die Erhaltung bereits bestehenden Wohnraums und somit bereits bestehender sozialer Kontakte und Beziehungen ermöglicht werden bzw. für Personen, die in Anstalten
oder Heimen untergebracht waren, diese Lebensform ermöglicht werden. Durch die (Re)Integration in den Lebensalltag, einer Verringerung von Fremdbestimmung zugunsten einer Erhöhung der Autonomie der Betroffenen, wird durch die Bereitstellung bedarfsorientierter Hilfsangebote im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen, eine Stabilisierung und Verbesserung des psychischen und sozialen Wohlbefindens angestrebt.
Dadurch soll das Ziel einer Reduktion von stationären Aufenthalten bzw. der „Unterbringung“ von psychisch erkrankten Personen in vollzeitbetreuten Einrichtungen erreicht werden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030113