Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Ausführliche Informationen bitte folgendem Link entnehmen.
Als generelle Förderungsvoraussetzungen gelten die Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft des Bundes sowie die Förderungsrichtlinien Siedlungswasserwirtschaft des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung. Weitere Voraussetzungen sind im Förderungsvertrag des Bundes unter den Allgemeinen Vertragsbedingungen sowie im Förderungsvertrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung enthalten.
Hingewiesen wird, dass eine Förderung von Einzelanlagen u.a. nur dann möglich ist, wenn ein Anschluss an eine öffentliche Abwasserentsorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.