Förderung Kleinabwasseranlagen Link zur Förderung

Nach den Förderungsbestimmungen von Bund und Land können physische und juristische Personen bei der Umsetzung von Maßnahmen der Abwasserentsorgung (Kleinabwasserbehandlungsanlagen) gefördert werden

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Umweltförderungsgesetz i.d.F. vom 31.7.2013; Richtlinien für die Förderungen von Maßnahmen der Abwasserentsorgung für das Bundesland Steiermark

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030063