Eigenheimförderung
Steiermark
Folgende Maßnahme kann gefördert werden: Die Errichtung von Eigenheimen Einbau einer abgeschlossenen Wohnung in ein bestehendes Gebäude Art der Förderung: Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Jährliche Verzinsung 1% dekursiv. Die Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung nachfolgt. Halbjährliche Annuitäten: 1. bis 5. Jahr 2,0% 6. bis 10. Jahr 2,5% 11. bis 15. Jahr 3,0% 16. bis 20. Jahr 3,5% 21. Jahr Restrate 2,03% des Darlehensbetrages