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Gemäß den Förderungsrichtlinien von Bund und Land sind Kosten für die Errichtung von Einzelwasserversorgungsanlagen förderbar, sofern für die zu versorgenden Objekte ein Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage ökologisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Förderungswerber können natürliche Personen und Unternehmen sein.
Abteilung 14 Wartingergasse 43, 8010 Graz 03168772025 abteiung14@stmk.gv.at http://wasserwirtschaft.steiermark.at
siehe Link
Die Höhe der Förderung wird gemäß den Förderungsrichtlinien nach Fertigstellung der Anlage festgestellt und im Nachhinein ausbezahlt.
Im Zuge der örtlichen Kollaudierung werden die förderungsfähigen Kosten festgelegt.