Die Förderung wird ausschließlich zur anteiligen Finanzierung der nachstehend genannten Maßnahmen gewährt:
a) Rutschhangsicherungen durch Tiefendrainagen und Stützrippen.
b) Sonstige technische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Hangstabilität und zum Schutz vor Schäden durch Hangrutschungen auf landwirtschaftliche Betriebsgebäude und Infrastruktur.
Als mögliche Förderungswerberinnen/ Förderungswerber gelten natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen wie Genossenschaften und Verbände mit Sitz in der Steiermark, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.