Förderung von Maßnahmen zur Rutschhangsicherung Link zur Förderung

Die Förderung wird ausschließlich zur anteiligen Finanzierung der nachstehend genannten Maßnahmen gewährt:

a) Rutschhangsicherungen durch Tiefendrainagen und Stützrippen.

b) Sonstige technische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Hangstabilität und zum Schutz vor Schäden durch Hangrutschungen auf landwirtschaftliche Betriebsgebäude und Infrastruktur.

Als mögliche Förderungswerberinnen/ Förderungswerber gelten natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen wie Genossenschaften und Verbände mit Sitz in der Steiermark, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

  • Fördersatz Landesförderung: 15%
  • Begrenzung: Einheitswert des landw. Betriebes € 100.000.—
  • Auszahlung nach Baufortschritt bzw. nach Endabrechnung

Die Bauaufsicht und Endabrechnung erfolgt durch Mitarbeiter der Abteilung 14.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz 2013; Richtlinie für die Durchführung der Förderungen von Rutschhangsicherungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen für das Bundesland Steiermark

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030030