Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Voraussetzungen entsprechend Förderungsrichtlinie Rutschhangsicherung Abs.4) ausgenommen Punkt a).
Auf Basis der Richtlinien erfolgt die Feststellung der Förderungsfähigkeit des Projektes und des Fördersatzes, werden Reg.Sitzungsbeschlüsse für das Bauprogramm veranlasst und Vertragsgrundlagen erstellt. Entsprechend des Baufortschrittes findet eine Freigabe der Auszahlung von Förderungsmitteln statt. Gegebenenfalls werden EU-Förderungsprogramme angesprochen und die dazu erforderliche Förderungsabwicklung übernommen.
Es sind keine Fristen zu berücksichtigen bzw. einzuhalten.
Projektbeschreibung, Plandarstellung, Kostenschätzung, behördliche Bewilligungen, Förderansuchen