Förderung von Maßnahmen im Landschaftswasserbau Link zur Förderung

Geförderte Maßnahmen

Förderungsnehmer/innen

1. Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes

1.1. Wasserrückhalt in der Landschaft (ökomorphologische Verbesserung von Gewässern in landwirtschaftlichen Bereichen)

Wassergenossenschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften

1.2. Kleinmaßnahmen (Stabilisierung von Rutschungen, Erosionsschutzmaßnahmen, Wasserrückhalt etc.)

Wassergenossenschaften, Zusammenlegungsgemeinschaften, Flurbereinigungsgemeinschaften, landwirtschaftliche Einzelbetriebe

2. Instandsetzung und Räumung von Entwässerungsanlagen

Wassergenossenschaften, landwirtschaftliche Einzelbetriebe

 

Fördersätze Landesförderung:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes 70%
  • Kleinmaßnahmen 50%
  • Instandsetzung von Entwässerungsanlagen 40%
  • Auszahlung nach Baufortschritt bzw. nach Endabrechnung

Bauaufsicht und Endabrechnung erfolgt durch Mitarbeiter der Abteilung 14

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landwirtschaftsförderungsgesetz 2013 (Ergänzend betreffend Förderungsvoraussetzungen: "Richtlinie für die Durchführung der Förderungen von Rutschhangsicherungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen für das Bundesland Steiermark")

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1030022