Betreute Wohngemeinschaft für psychisch beeinträchtigte Menschen Link zur Förderung

Maßnahme zur Förderung und Stabilisierung der Ressourcen bis zur Wiedererlangung der selbstständigen Lebenshaltung und Sicherung der angemessenen bzw. bestmöglichen Lebensqualität. Die Betreuung hat durch externe WohngemeinschaftsbetreuerInnen zu erfolgen, das heißt die Wohngemeinschaftsmitglieder leben alleine und werden von den BetreuerInnen zu vereinbarten Gruppen und Einzelterminen aufgesucht. Die Intensität der Betreuung ist flexibel und richtet sich nach der Selbstständigkeit und dem aktuellen Befinden der zu betreuenden Menschen. Das Leben in der Gemeinschaft muss die Beziehungsfähigkeit fördern und einer sozialen Isolation entgegenwirken. Durch gezielte Interventionen von fachlich qualifiziertem Personal sowie durch die strukturelle Ausrichtung des Betreuungsangebotes an eine möglichst normalisierte Lebensform (Normalisierungsprinzip) muss die soziale Rehabilitation und Reintegration gefördert werden. Die Schaffung eines positiven sozialen Wohnklimas, welches der Möglichkeit von Gemeinschaftsaktivitäten, wie auch dem Bedürfnis nach Rückzug und privater Intimität Rechnung trägt, soll den Rahmen für die Unterstützungsleistungen darstellen. Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Betreuungsbedarf der einzelnen zu betreuenden Menschen. Die zu betreuenden Menschen kommen für ihren Lebensunterhalt selbst auf.

Ziel:

  • gesellschaftliche Reintegration
  • Wiedererlangung von persönlichen und wirtschaftlichen Kompetenzen
  • soziales Lernen in der Kleingruppe
  • psychosoziale Stabilisierung
  • Verbesserung der lebenspraktischen Fertigkeiten
  • Förderung der Ressourcen und Vorbereitung zur selbstständigen Wohnfähigkeit
  • Verbesserung des psychosozialen Ist-Zustandes
  • Isolationsprophylaxe
  • Anregung zur Freizeitgestaltung

Psychisch erkrankten Menschensoll durch sozialpsychiatrische Betreuung ein möglichst eigenständiges und integriertes Leben ermöglicht werden. Durch Hilfsangebote im lebenspraktischen und psychosozialen Bereich wird eine Stabilisierung und Verbesserung von psychischem und sozialem Wohlbefinden angestrebt. Die Förderung gesunder Persönlichkeitsanteile soll das Fortschreiten von Chronifizierungen verhindern. Dadurch sollen stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken verringert, Heimaufenthalte vermieden und gegebenenfalls ein Übergang in eigenständigere Wohnformen ermöglicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1030006