Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen, welche einen aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung haben, werden zur Erbringung der Leistung beauftragt. Unter folgenden Voraussetzungen können Behinderte mit einem gültigen Bescheid die Leistung in Anspruch nehmen.
Menschen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, müssen Jugendliche und Erwachsene mit Körper- und/oder Sinnes- und/oder intellektueller- und/oder Mehrfachbehinderung sein, die in der Familie, einer mobil betreuten Wohnform oder alleine leben.
KlientInnen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, müssen
- Menschen mit Behinderung ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sein
- KlientInnen sein, die mit anderen die eigenen Fähigkeiten entdecken können
- KlientInnen sein, die in Gemeinschaft die Freizeit verbringen möchten
- Menschen mit Behinderung sein, die eigenständig etwas unternehmen wollen, aber Unterstützung benötigen