Jubelgabe aus Anlass eines Hochzeitsjubiläums Link zur Förderung

Anlässlich von Jubelhochzeiten können Ehepaare um eine einmalige Jubelgabe, je nach Jubiläum ansuchen: Diamantene Hochzeit (60 Jahren Ehe), Eiserne Hochzeit (65 Jahren Ehe), Gnaden Hochzeit (70 Jahren Ehe), Juwelenhochzeit (72 1/2 Jahren Ehe), Kronjuwelenhochzeit (75 Jahren Ehe).

Rechtsgrundlage

Beschluss der Oö. Landesregierung vom 21. August 1978 und vom 14. Jänner 2002; Einstellung der Förderung per 31.12.2017 wurde mit Regierungsbeschluss vom 6.11.2017 beschlossen;

Leistungsart

Förderungen - Jubiläen und Spenden

Referenznummer

1029818