Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Anlässlich von Jubelhochzeiten können Ehepaare um eine einmalige Jubelgabe, je nach Jubiläum ansuchen: Diamantene Hochzeit (60 Jahren Ehe), Eiserne Hochzeit (65 Jahren Ehe), Gnaden Hochzeit (70 Jahren Ehe), Juwelenhochzeit (72 1/2 Jahren Ehe), Kronjuwelenhochzeit (75 Jahren Ehe).