Mitgliedsbeiträge und Interessentenbeiträge an Institutionen im Inland Link zur Förderung

Mitgliedsbeiträge und Interessentenbeiträge an Institutionen im Inland: Gefördert wird die Arbeit der Österreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre, die Juristische Gesellschaft und das Institut für Föderalismus.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Der vom OÖ. Landtag im jeweiligen Voranschlag bewilligte Betrag.

Leistungsart

Förderungen - Mitgliedsbeiträge

Referenznummer

1029792