Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen, welche einen aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung haben, werden zur Erbringung der Leistung beauftragt. Unter folgenden Voraussetzungen können Behinderte mit einem gültigen Bescheid die Leistung in Anspruch nehmen.
Wohnassistenz hat sich an erwachsene Personen mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung leben bzw. nach der Übersiedlung dort wohnen, zu
richten.
Voraussetzungen:
- Freiwillige Entscheidung für assistiertes Wohnen
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den WohnassistentInnen
- ausreichende Kenntnisse im lebenspraktischen Bereich
- Fähigkeit, im Bedarfsfall selbst Hilfe zu organisieren