Trainingswohnung für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung

Spezifische Aufgabe der Trainingswohnung ist es, die persönliche Wohnfähigkeit zu entwickeln bzw. zum alleinigen Wohnen (evtl. mit Unterstützung) zu befähigen. Die Trainingswohnung hat sich an Jugendliche nach
Beendigung der Schulpflicht und Erwachsene mit intellektueller/kognitiver, körperlicher, Sinnes- bzw. mehrfacher Behinderung zu richten. Die Betreuung in der Trainingswohnung hat die Entwicklung einer
zunehmenden Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im Wohn-, Alltags- und Freizeitbereich zu unterstützen und zu fördern. Die KlientInnen müssen sich auf eine autonomere Form des Wohnens vorbereiten. Im Regelfall
haben sich die KlientInnen in einem Beschäftigungs-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu befinden. Die Leistung der Trainingswohnung muss im Regelfall auf die Dauer von 2 Jahren befristet angeboten werden. In
begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 11 - Soziales, Arbeit und Integration
Hofgasse 12
8010 Graz
abteilung11@stmk.gv.at

Rechtsgrundlage

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG über Angelegenheiten der Behindertenhilfe, StBHG, StBHG-LEVO
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029602