Förderung von Maßnahmen der Abfall- und Ressourcenwirtschaft Link zur Förderung

Förderung von Projekten, Studien, Konzepten, Untersuchungen, Gutachten als Maßnahmen von Abfallverbänden, Gemeinden, Institutionen und Einzelpersonen zur Erreichung der abfallwirtschaftlichen Zielsetzungen gemäß AWG 2002 i.d.g.F. bzw. StAWG 2004. Als Förderungswerber können Interessensvertretungen, Kommunen, Kommunalverbände, Firmen, Vereine, Einzelpersonen sowie wissenschaftliche Einrichtungen auftreten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung 14
Wartingergasse 43, 8010 Graz
03168772025
abteiung14@stmk.gv.at
http://www.abfallwirtschaft.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Abfallwirtschaftliches Informationssystem unter www.abfallwirtschaft.steiermark.at

Die Höhe der Förderung kann maximal bis zu 50% der förderfähigen Kosten der angesuchten Maßnahme betragen. Die Auszahlung kann nach positiver Prüfung der vorgelegten Unterlagen und nach Abschluss eines Förderungsvertrages ggf. auch in Tranchen (Refundierungen nachgewiesener Aufwendungen) ausbezahlt werden. Bei nachgewiesenem Start der Maßnahme ist eine Akontierung in der Höhe von 50% des Förderungsbetrages möglich. Für die reine Antragstellung entstehen keine Kosten.

Fachliche Prüfung der gesetzten Maßnahmen und deren Ergebnisse auf Basis eines Endberichtes sowie widmungsgemäße Verwendung der gewährten Förderungsmittel. Rechnerische Prüfung der vorgelegten Nachweise.

Rechtsgrundlage

Förderungsrichtlinie des Landes Steiermark für die Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029586