Unterbringung von Jugendlichen in Notschlafstellen Link zur Förderung

Angeboten wird eine niederschwellige Notunterbringung für Jugendliche, die „auf der Straße leben“, sich in einer Krisensituation befinden und/oder keine andere Wohnmöglichkeit haben. 

Die Jugendnotschlafstelle bietet folgende Leistungen an:

  • Unterkunft samt Körperpflegemöglichkeit
  • Verpflegung (Abendessen und Frühstück)
  • Beratung
  • Hilfestellung
  • Krisenintervention
  • Weitervermittlung

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3: Soziales, Referat 3/02: Kinder- und Jugendhilfe
Postfach 527
5020 Salzburg
+4366280420
soziales@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Jährlicher Rechnungsabschluss des Trägers
  • Fachaufsicht

Rechtsgrundlage

§ 10 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, LGBl 32/2015 idgF; Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Fördermitteln des Landes Salzburg
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029461