Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Kriseneinrichtungen, Sozialpädagogische Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche, Kinderdorf-Familien, Betreutes Wohnen, etc.) ist zu gewähren, wenn das Kindeswohl gefährdet ist und/oder eine Unterstützung der Erziehung zur Sicherung des Kindeswohles nicht ausreicht (Tariffinanzierung + Taschengeldregelung).
Die Kinder und Jugendlichen erhalten in den diversen Wohnformen eine "pflegerische" Vollversorgung inkl. Taschengeld, sowie eine dauerhafte bzw. für die Zeit der Krise anhaltende erzieherische Betreuung und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung.
Die Leistungsangebote werden vom Land Salzburg selbst oder ausschließlich von anerkannten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe nach Erteilung einer Bewilligung zur Führung einer bestimmten Einrichtung iSd § 21 Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz erbracht.