Bescheidmäßig bewilligte private Behinderteneinrichtungen, welche einen aufrechten schriftlichen Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung haben, werden zur Erbringung der Leistung beauftragt.
Unter folgenden Voraussetzungen können Behinderte mit einem gültigen Bescheid die Leistung in Anspruch nehmen:
KlientInnen, die diese Leistung in Anspruch nehmen, müssen mit einer mittleren, hohen oder höchsten Beeinträchtigung leben, die es für sie notwendig macht, beim Wohnen und in der Freizeit in hohem Ausmaß betreut zu werden. Allgemein gilt, dass sich die KlientInnen aus freiem Willen für diese Leistungsart entscheiden müssen.
Die Menschen mit Behinderung
- leben bspw. vor der Aufnahme zu Hause und wollen im Sinne von Loslösung von der Stammfamilie ihr Elternhaus verlassen;
- nehmen aufgrund einer Veränderung in der familiären Bezugssituation (Überforderung, Erkrankung oder Tod der Eltern/Angehörigen) eine betreute Wohnform für Menschen mit Behinderung in Anspruch;
- leben bereits in einer Einrichtung oder einem Pflegeheim und möchten ihre Wohnsituation verändern.