Förderung der Erhaltung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens
Wien
Der Wiener Altstadterhaltungsfonds fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung der Außenerscheinung von Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen und/oder in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen sowie Objekte der "Kunst am Bau". Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind. Darüber hinaus können Arbeiten an öffentlich zugänglichen Innenhöfen, an historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten, an historischen Geschäftsportalen, Einfriedungen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem gefördert werden. Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen. Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt.