Verpflichtendes letztes Kindergartenjahr

Gefördert werden alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Kärnten, welche sich ein Jahr vor Schuleintritt befinden und einen Kindergarten besuchen. Das Land Kärnten übernimmt die Kosten für einen Halbtagsplatz ohne Verpflegung, welcher mit dem Kindergartenbetrieb abgerechnet wird.

Derzeit werden € 85,- pro Kind und Monat (11x pro Jahr) an den Kinderbetreuungserhalter angewiesen. Der Betrag wird in weiterer Folge den Eltern in Abzug gebracht.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, 2. Abschnitt
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029206