Verpflichtendes letztes Kindergartenjahr Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden alle Kinder mit Hauptwohnsitz in Kärnten, welche sich ein Jahr vor Schuleintritt befinden und einen Kindergarten besuchen. Das Land Kärnten übernimmt die Kosten für einen Halbtagsplatz ohne Verpflegung, welcher mit dem Kindergartenbetrieb abgerechnet wird.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee
abt6.elementarbildung@ktn.gv.at

Derzeit werden € 85,- pro Kind und Monat (11x pro Jahr) an den Kinderbetreuungserhalter angewiesen. Der Betrag wird in weiterer Folge den Eltern in Abzug gebracht.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1029206