Förderung der Erhaltung und Restaurierung der historischen Bausubstanz Wiens

Der Wiener Altstadterhaltungsfonds fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung der Außenerscheinung von Gebäuden

  • die unter Denkmalschutz stehen und/oder
  • in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen
  • sowie Objekte der "Kunst am Bau". Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind.

Darüber hinaus können Arbeiten

  • an öffentlich zugänglichen Innenhöfen,
  • an historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten,
  • an historischen Geschäftsportalen, Einfriedungen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem gefördert werden.

Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen.

Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Kultur (MA 7)
1080 Wien, Friedrich-Schmidt-Platz 5
+43 1 4000 8007
post@ma07.wien.gv.at
https://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.03.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Gründung durch Beschluss des Gemeinderats vom 28. Jänner 1972, GR-Beilage Nr. 101/72; gleichzeitig erfolgte: Finanzierung durch den Kulturförderungsbeitrag: Kulturförderungsbeitragsgesetz, Inkrafttreten mit 1. 1. 2000, Landesgesetzblatt für Wien 2000/23; früher: Wiener Kulturschillinggesetz, (Landesgesetzblatt für Wien Nr. 5/1972 und Nr. 1/1989); o Statut letztmalig genehmigt durch Beschluss des Gemeinderats vom 26.02.2014 (Pr.Z. 00117/2014/0001-GKU); Richtlinien der Stadt Wien Kultur
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1029198