Die Stadt Wien Kultur fördert stadtbildpflegerische Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen.
Der Wiener Altstadterhaltungsfonds fördert insbesondere die Restaurierung und Konservierung:
- Der Außenerscheinung von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen
- Der Außenerscheinung von Gebäuden, die in Schutzzonen laut Wiener Bauordnung liegen und ein authentisches historisches Erscheinungsbild aufweisen
- Von Objekten der “Kunst am Bau“. Zu dieser gehören insbesondere freistehende oder wandgebundene Kunstobjekte, die in der Zwischen- und Nachkriegszeit mit kulturpolitischem Hintergrund und mit Hilfe von öffentlichen Förderungen entstanden sind.
Die geförderten Maßnahmen werden auf die im Stadtbild unmittelbar in Erscheinung tretenden Bauteile beschränkt.
Darüber hinaus können folgende Arbeiten gefördert werden:
- In öffentlich zugänglichen Innenhöfen
- An historischen Innenausstattungen von Lokalen und Sakralbauten
- An historischen Geschäftsportalen, Brunnenanlagen oder Ähnlichem
Die Förderung besteht in der Regel aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Subvention) zu jenen stadtbildpflegerischen Mehrkosten, die bei der Instandsetzung/Restaurierung eines Gebäudes nach den Richtlinien der Altstadterhaltung entstehen. Sie bezieht sich also speziell auf jene Maßnahmen, die über eine gemäß den Bauvorschriften durchzuführende Instandsetzung hinausgehen.