Regionalitäts- und Entlastungsbonus für Nahversorger und Lebensmittelverarbeiter Link zur Förderung kopieren

Entlastungsbonus an Nahversorger zur Erhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation in den Kärntner Gemeinden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 7 - Wirtschaft, Tourismus und Mobilität
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-7

Rechtsgrundlage

Richtlinie zum Regionalitäts- und Entlastungsbonus für Nahversorger und Lebensmittelverarbeiter

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029073