Kinderschutzarbeit in Kinderschutzzentren Link zur Förderung

Für Kinder, die Opfer von Gewalt (auch sexueller Gewalt) geworden sind, werden in spezialisierten Einrichtungen (Kinderschutzzentren) Beratung und therapeutische Hilfe angeboten. Die Hilfestellung umfasst auch Arbeit mit Angehörigen sowie mit Personen aus helfenden Berufen im Umfeld dieser Kinder, nicht aber die Beherbergung von Kindern in bedrohlichen Krisensituationen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Kinder- und Jugendhilfe, GS6
post.gs6@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

§ 29 NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz (NÖ KJHG), LGBl. 9270 - 0; Richtlinien zur pauschalen Förderung von sozialen Diensten der freien Jugendwohlfahrt
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1029032